Gesonderte Workshopteilnahme-Bedingungen Für Teneriffa 2026

§1 Veranstalter

Beim Foto-Event vom 24.09.-30.09.2026 | 30.09.-06.10.2026 auf Teneriffa, Spanien distanziert sich Sacha Leyendecker, nachfolgend SL genannt, ausdrücklich davon, als Reiseveranstalter aufzutreten oder angesehen zu werden. SL hilft bei der fachlichen Durchführung des Events und Abwicklung der Anmeldungen. 

Alle erforderlichen Aufwendungen um am Event teilzunehmen, werden durch den Teilnehmer selbst erbracht. 

§ 2 Anmeldung | Absage

1. Eine Anmeldung zum Event hat ausschließlich schriftlich über das Formular zum Event unter www.sacha-leyendecker.com zu erfolgen. 50% des Teilnahmepreises ist als Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung hat bis zum 01.06.2026 zu erfolgen. Bei Anmeldungen nach dem 01.06.2026 ist der gesamte Teilnehmerpreis sofort fällig. 

2. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers – gleich aus welchem Grund – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung oder bereits geleisteter Zahlungen. SL wird sich im Falle einer Absage bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden, kann dies jedoch nicht garantieren. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.

3. Sollte die Durchführung des Events oder die Anreise infolge behördlicher Reisebeschränkungen nicht möglich sein, wird der Eventtermin verschoben oder der bereits gezahlte Betrag in voller Höhe erstattet.

§3 Haftung | Gefahren | Versicherungen

SL übernimmt keine Haftung für Ereignisse höherer Gewalt, wetterbedingte Einschränkungen oder den Ausfall einzelner Programmpunkte. Ebenso wird keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Models oder anderen Teilnehmern übernommen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere Risiken im Zusammenhang mit der An- und Abreise – etwa durch Flugverspätungen, Umbuchungen, Transportschäden oder Unfälle – trägt der Teilnehmer selbst. Eine Preisminderung wegen verspäteter Anreise ist ausgeschlossen. SL haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, insbesondere nicht für Schäden am Fotoequipment während des Events.

Es wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung, eine Unfallversicherung sowie eine spezielle Versicherung für Fotoequipment für die Dauer des Events sowie die An- und Abreise abzuschließen.

§4 Mängel | Beanstandungen

1. Etwaige Mängel an vereinbarten Leistungen sind unverzüglich vor Ort gegenüber SL anzuzeigen, damit eine sofortige Abhilfe erfolgen kann. Erfolgt die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, sind Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Event-Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Neuwied, Deutschland.

Stand: Dezember 2025