Gesonderte Workshopteilnahme-Bedingungen Für Tarifa 2026
§1 Veranstalter
Das Foto-Event vom 20.06.–24.06.2026 bzw. vom 24.06.–28.06.2026 in Tarifa, Spanien, wird von Sacha Leyendecker – nachfolgend „SL“ genannt – organisiert. SL tritt ausdrücklich nicht als Reiseveranstalter im Sinne des deutschen oder europäischen Reiserechts auf. SL ist ausschließlich für die fotografische Durchführung des Events sowie die Organisation und Abwicklung der Anmeldungen verantwortlich.
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme – insbesondere Anreise, Verpflegung außerhalb der vereinbarten Leistungen sowie ggf. Versicherungen – trägt der Teilnehmer eigenverantwortlich.
§ 2 Anmeldung | Absage
1. Die Anmeldung zum Event erfolgt ausschließlich schriftlich über das Anmeldeformular auf www.sacha-leyendecker.com. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises sofort fällig. Die Restzahlung (weitere 50 %) ist bis spätestens 01.03.2026 zu leisten. Bei Anmeldungen nach dem 01.03.2026 ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
2. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers – gleich aus welchem Grund – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung oder bereits geleisteter Zahlungen. SL wird sich im Falle einer Absage bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden, kann dies jedoch nicht garantieren. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.
3. Sollte die Durchführung des Events oder die Anreise infolge behördlicher Reisebeschränkungen nicht möglich sein, wird der Eventtermin verschoben oder der bereits gezahlte Betrag in voller Höhe erstattet.
§3 Haftung | Gefahren | Versicherungen
SL übernimmt keine Haftung für Ereignisse höherer Gewalt, wetterbedingte Einschränkungen oder den Ausfall einzelner Programmpunkte. Ebenso wird keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Models oder anderen Teilnehmern übernommen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere Risiken im Zusammenhang mit der An- und Abreise – etwa durch Flugverspätungen, Umbuchungen, Transportschäden oder Unfälle – trägt der Teilnehmer selbst. Eine Preisminderung wegen verspäteter Anreise ist ausgeschlossen. SL haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, insbesondere nicht für Schäden am Fotoequipment während des Events.
Es wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung, eine Unfallversicherung sowie eine spezielle Versicherung für Fotoequipment für die Dauer des Events sowie die An- und Abreise abzuschließen.
§4 Mängel | Beanstandungen
1. Etwaige Mängel an vereinbarten Leistungen sind unverzüglich vor Ort gegenüber SL anzuzeigen, damit eine sofortige Abhilfe erfolgen kann. Erfolgt die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, sind Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz ausgeschlossen.
2. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Event-Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Neuwied, Deutschland.
Stand: Juni 2025